Corona und Hochzeit 2021 wichtige Tipps und Infos

Corona und Hochzeit 2021: Die wichtigsten Tipps und Infos für euch
Welche Hochzeiten sind aktuell betroffen
Hochzeit absagen oder verschieben, kommen Kosten auf uns zu, welche?
Change the Date / informiert eure Gäste
Wir dürfen feiern, was gibt es zu beachten?
Corona und Hochzeiten – Welche Hochzeiten sind aktuell betroffen
Voller Wucht traf uns eine völlig unerwartete Situation, die sich zur Corona Pandemie entwickelt hat:
Durch Corona und seine Auswirkungen mussten viele Hochzeiten abgesagt bzw. verschoben werden. Wie aber geht es jetzt weiter?
Ich habe euch hier einmal die wichtigsten Tipps und Infos zusammengestellt, um die Situation und allgemeine Unsicherheit bestmöglich mit euch gemeinsam zu bestehen.
Als erstes: Bitte bewahrt euch die notwendige Ruhe, verschafft euch einen Überblick über die jeweils aktuelle und geltende Situation und versucht flexibel zu sein. Lasst euch von Trauzeugen / Trauzeuginnen und von eurer Familie helfen, sie sich vielleicht mit Ämtern in Verbindung setzen, für euch abklären was machbar ist und euch wo es geht unterstützen.
Auf alle Fälle: nicht überreagieren, sondern die kommenden Wochen abwarten!
Es wird empfohlen frühestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin eine konkrete Entscheidung zu treffen. Bleibt mit eurer Location, eurem DJ, den Caterer, dem Fotografen und allen anderen Dienstleistern in Kontakt, da die Regelungen sich schnell ändern können, sie alle wollen auch nur das Beste für euch.
Corona – Aktuelle Lage ab dem 15.04.2021 – Konkrete Infos zu Hochzeitsfeiern
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Vorgaben können sich jederzeit ändern. Bitte beachtet, dass die Lockerungsmaßnahmen kurzfristig weiter eingeschränkt werden können.
Für Corona in Deutschland gilt:
Bereits seit dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausshalts mit einem weiteren Haushalt möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
Die beschlossene Notbremse der Bundesregierung, bei steigenden Infektionszahlen ist aktuell geltendes Recht und soll konsequent umgesetzt werden:
Steigt an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region die 7-Tage-Inzidenz auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag erneut die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Private Treffen werden dann auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Dabei zählen auch Kinder unter 14 Jahren dazu und dies gilt ebenfalls für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
Die aktuellen Corona Regeln sind hier zusammengefasst:
-> Bundesweit geltende Regeln und Einschränkungen -> zu den Regeln in NRW
Hochzeit absagen oder verschieben, kommen Kosten auf uns zu, welche?
Hier muss ich etwas ausführlicher werden
Für mich als DJ gilt der Dienstvertrag
Der Auftritt für mich als DJs auf einer Hochzeit wird regelmäßig ein Dienstvertrag sein, denn es kommt euch hier ja darauf an, dass ich für die Dauer meines Auftritts die Gäste und vor allem natürlich euch, das Brautpaar gut unterhalte.
Im Vorfeld haben wir vereinbart, welche Musik ich spielen soll, wie lange etc. pp.
Da jetzt klar ist, welchen Vertrag wir haben, kümmern wir uns um das Thema Kündigung.
Mein Dienstvertrag als DJ
Mein Vertrag als DJ mit euch ist ein Dienstvertrag, der für einen festgelegten Zeitraum geschlossen wurde, für die Dauer eurer Hochzeitsfeier.
Daraus ergibt sich ein Vertrag, der nicht vorher gekündigt werden kann bzw. nur mit einem wichtigen Grund.
Bei der Frage, was ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist, hilft uns ein Blick ins Gesetz, § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB:
„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“
In diesem Falle müsste also abgewogen werden, ob euer Interesse, euer flaues Gefühl zu beruhigen und die Gefährdung eurer Gäste vollständig auszuschließen, höher wiegt, als das Interesse des DJs, dass der Vertrag wie geplant ausgeführt wird.
Das könnt ihr wohl wahrscheinlich mit „Nein“ beantworten. Denn, zum einen besteht ja die gleiche Gefahr für mich als DJ wie für euch und eure Gäste.
Ihr müsst also davon ausgehen, dass ihr diesen Dienstvertrag für Eure Hochzeit nicht kündigen könnt.
Eine weitere Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages, mit mir als DJ, ist ein Rücktritt vom Vertrag. Für einen Rücktritt vom Vertrag wäre es notwendig, dass der Vertragspartner die geschuldete Leistung nicht oder nicht wie vereinbart erbringt.
Dann wäre es unter bestimmten Umständen möglich einen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Allerdings ist auch diese Möglichkeit hier nicht anwendbar, weil ich ja noch nicht mal die Möglichkeit bekomme, meine Dienstleistung zu erbringen. Ihr könnt also weder zurücktreten noch kündigen. Der Vertrag bleibt bestehen und ihr müsst den DJ voll auszahlen.
Was aber in diesem Fall gehen würde, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In dem könnten wir uns einigen, unter welchen Bedingungen der Vertrag doch beendet werden könnte.
Change the Date / informiert eure Gäste

Die Ungewissheit ist in dieser Zeit mit am schlimmsten. Also lasst eure Gäste nicht allein mit ihren Fragen und informiert sie, wie ihr eure Hochzeit weiter plant. Selbst eine allgemeine Info wie „Wir heiraten auf jeden Fall, haben den Termin aber erstmal verschoben.“ ist für eure Gäste besser, als nichts zu hören.
Ein kleiner Tipp von mir:
Sucht euch ein paar schöne Change the Date Karten aus, mit denen ihr schnell und einfach ein Update zu eurer Hochzeit geben könnt.
Wir dürfen feiern, was gibt es zu beachten?
Abstand halten
Verzichtet in der aktuellen Lage auf die typischen Hochzeitsgratulationen/Umarmungen etc. Setzt, wenn es euch oder es der Location möglich ist, weniger Personen an eure Tische und haltet mehr Abstand zwischen den Tischen.
Brautkleid-Lieferung
Wegen bzw. durch Corona kann zu Lieferschwierigkeiten bei den Brautkleidern kommen (viele werden im Ausland angefertigt). Es wird auch geraten das Brautkleid früher als geplant aus den Geschäften abzuholen, damit man es auch sicher zu Hause hat. Ruft einfach einmal in eurem Brautmodengeschäft an. Auch hier ist wichtig, was ist gerade erlaubt.
Mit Personen aus der Risikogruppe sprechen
Es gibt Personengruppen die gefährdeter sind und der Verlauf bei einer Corona-Ansteckung kann stärker sein. Hierzu zählen immer noch Menschen höheren Alters, mit Vorerkrankungen oder einem schlechten Immunsystem. Sprecht mit euren Gästen, wahrscheinlich werden sie es genau so sehen, dass sie der Feier lieber zum Schutz Ihrer Gesundheit fern bleiben sollten. Tipp: Vielleicht ist es ja möglich eine Liveübertragung zu diesen Gästen herzustellen.
Gäste-Anzahl
Zu der maximal zulässigen Gästeanzahl zählen wirklich ALLE Gäste, auch Babys, egal wie alt. Tipp: Vergesst auch nicht eure Hochzeits-Dienstleister mitzuzählen!
Outdoor Trauung/Feier
Warum nicht eine Outdoor Trauung, sprecht mit euren Dienstleistern. Versucht so viel Zeit wie möglich im Freien zu verbringen.
Ganz wichtig: Informiert euch, welche Vorgaben in hier in NRW eingehalten werden müssen. Es können enorme Geldbußen drohen bei Nichteinhaltung!
Ein Dienstleister muss Quarantäne, was nun?
Sprecht mit dem Dienstleister. In der Regel haben Hochzeitsdienstleister ein großes Netzwerk und ihr könnt bestimmt zusammen eine perfekte Vertretung finden.